Wen willst Du damit erschrecken?

[ Deutsches STCCG Forum ]

Written by Markus at 10 April 2000 23:58:08:

As an answer to: German Championship 2000 - Code of Conduct written by Jaglom Shrek at 10 April 2000 09:57:59:

[...]
>6. Stalling (Zeitspiel) ist nicht erlaubt. Besteht für einen Judge der Verdacht auf absichtlich herbeigeführte Spielverzögerungen, so darf er den entsprechenden Spieler mahnen. Kommt es erneut zum Zeitspiel, so wird das
>Spiel unter Aufsicht eines Judges fortgeführt. Im Falle eines schweren Stallings ist der Judge berechtigt, dem gegnerischen Spieler einen Zeitaufschub in etwa der Länge der gestallten Zeit zu gewähren.
>7. Cheating (schummeln) ist verboten! Im Allgemeinen ist der einzelne Spieler für die Kontrolle seines Gegners auf Fehler verantwortlich und muß den Judge sofort auf ein Vergehen oder eine unklare Regelsituation hinweisen. Eine spätere Korrektur ist nicht möglich, sobald ein Spiel abgeschlossen wurde (Unterschrift beider Spieler auf dem Wertungsbogen) besteht kein Recht auf Anfechtbarkeit der Ergebnisse.
>Sollte sich bei einem Judge der Verdacht auf grobes Cheating (absichtliche Ausnutzung der gegnerischen Regel-Unkenntnis) erhärten, so darf dieser den Spieler mahnen. Im Falle eines erneuten (absichtlich herbeigeführten) Regelverstoßes wird das Spiel unter Aufsicht des Judges fortgesetzt.
[...]

Ich bezweifle, daß jemand, der über die hinreichenden moralischen Defizite für vorsätzliches Stalling bzw. Cheating verfügt, durch die von Dir angedrohten Sanktionen eines Zeitaufschubes bzw. einer Spielaufsicht durch den Judge in irgendeiner Form abschrecken ließe.
Beim Stalling würde lediglich der gewonnene Zeitvorteil negiert, beim Cheating sogar nur eine Wiederholung verhindert. Eine Bestrafung bzw. einen wirklichen Nachteil gäbe es jedoch in keinem der beiden Fälle.
Ich selbst würde als TD schon auf einem "normalen" Turnier wesentlich härter vorgehen (Full Loss für das entsprechende Spiel, in sehr schweren Fällen Ausschluß vom Turnier), so ich _vorsätzliches_ Stalling oder Cheating nachweisen könnte. Das ist natürlich in der Praxis schwer, da der weitaus größte Teil der Regel- und Spielfehler wohl auf Unachtsamkeit, Unkenntnis oder Ungeschicklichkeit beruht. Zumindest bei Wiederholung eines direkt zuvor angemahnten, spielrelevanten Fehlers sollte jedoch Vorsatz unterstellt werden können.



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